Für Auslandsdeutsche

Festgeld als Auslandsdeutscher

Was ist möglich? Welche Banken akzeptieren Nicht-Residenten?

Ein vollständiger Guide für deutsche Staatsangehörige im Ausland – von der Kontoeröffnung bis zur Steuererklärung.

Kann ein Auslandsdeutscher ein deutsches Festgeldkonto eröffnen?

Kurzantwort: Ja, mit Einschränkungen

Deutsche Staatsangehörige im Ausland können bei vielen deutschen Banken Festgeldkonten eröffnen – jedoch nicht bei allen. Die wichtigste Hürde ist die Verifizierung der Identität und der Wohnsitznachweis im Ausland.

Voraussetzungen für Nicht-Residenten

Deutsche Staatsangehörigkeit

Gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis. Die Staatsangehörigkeit ist der wichtigste Faktor.

Ausländischer Wohnsitznachweis

Meldebescheinigung oder Utility Bill aus dem Land Ihres aktuellen Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate).

Steuer-ID (optional)

Deutsche Steueridentifikationsnummer oder Steuernummer im Wohnsitzland.

Referenzkonto (IBAN)

Ein bestehendes Bankkonto (idealerweise EU/EEA) für Ein- und Auszahlungen.

Banken, die Nicht-Residenten akzeptieren

BankNicht-ResidentenBesonderheiten
ING Germany✓ JaVideoIdent möglich, Mindesteinlage 2.500 €
Consorsbank✓ JaPostIdent aus dem Ausland möglich
DKB~ EingeschränktNur mit bestehendem DKB-Konto
Commerzbank✗ NeinDeutscher Wohnsitz erforderlich
Deutsche Bank~ Fall-by-FallPrivate Banking für Expats verfügbar
Raisin Bank (Lux)✓ JaEU-Pass, viele Partnerbanken

Die Verifizierung aus dem Ausland

Die größte Hürde für Auslandsdeutsche ist die Legitimation (KYC - Know Your Customer). Deutsche Banken bieten hierfür verschiedene Verfahren an:

1. VideoIdent (PostIdent)

Viele Direktbanken bieten Video-Chat-Verifizierung an. Sie benötigen einen Computer/Tablet mit Kamera, Ihren Reisepass und eine stabile Internetverbindung. Funktioniert aus den meisten Ländern weltweit.

2. PostIdent bei deutscher Botschaft

Deutsche Botschaften und Konsulate weltweit bieten PostIdent-Dienste an. Sie erscheinen persönlich mit Ihrem Pass, die Botschaft bestätigt Ihre Identität an die Bank.

3. Notarielle Beglaubigung

In Ländern ohne deutsche Vertretung können Sie einen örtlichen Notar beauftragen. Die Unterschrift und Identitätsbestätigung müssen apostilliert werden (Hague Apostille).

Steuerliche Behandlung für Auslandsdeutsche

Wichtig: Unlimited vs. Limited Tax Liability

Deutsche Staatsangehörige unterliegen grundsätzlich der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht – auch wenn sie im Ausland leben. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen
  • Und dort Ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt ist
  • Dann fällt in Deutschland nur beschränkte Steuerpflicht an

In den meisten Fällen werden Festgeldzinsen im Wohnsitzland versteuert, nicht in Deutschland. Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 90 Ländern, die Mehrfachbesteuerung verhindern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre spezifische Situation.

Einlagensicherung für Nicht-Residenten

Die deutsche Einlagensicherung (bis 100.000 € pro Person und Bank) gilt auch für Auslandsdeutsche – unabhängig vom Wohnsitz. Voraussetzung ist nur, dass Sie ein Kontoinhaber bei einer deutschen Bank sind. Die Sicherung erfolgt automatisch.

Häufige Fragen von Auslandsdeutschen

Muss ich mein Festgeld in der Steuererklärung angeben?

Ja, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Bei beschränkter Steuerpflicht nur, wenn Zinserträge aus Deutschland stammen. In den meisten Fällen versteuern Sie im Wohnsitzland.

Funktioniert die Einlagensicherung auch im Ausland?

Ja, absolut. Die deutsche Einlagensicherung schützt alle Kontoinhaber deutscher Banken, unabhängig vom Wohnsitz. Ihr Geld ist bis 100.000 € pro Bank gesichert.

Kann ich das Geld auf ein ausländisches Konto überweisen?

Ja, bei Fälligkeit wird das Guthaben plus Zinsen auf Ihr Referenzkonto überwiesen – auch wenn dieses im Ausland geführt wird. Beachten Sie mögliche Überweisungsgebühren und Wechselkurskosten.

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